Leistungen
"Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.“ § 31 SGB VIII
Der Anspruch auf Schulbegleitung basiert auf § 35a SGB VIII in den Erziehungshilfen oder der Eingliederungshilfe nach § 54 SGB XII und hat zum Ziel, die in der UN-Behindertenrechtskonvention geforderte diskriminierungsfreie Inklusion in den Schulunterricht zu erreichen.
"Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können."
§ 90 SGB IX
weitere besondere Wohnform
Die weitere besondere Wohnform ist ein Angebot für erwachsene Menschen mit Behinderungen, die allein, zu zweit oder in einer Wohngemeinschaft wohnen möchten und dafür eine, auf ihre besonderen Bedürfnisse abgestimmte Unterstützung benötigen.
Es ermöglicht ein Höchstmaß an Selbstbestimmung und Selbstständigkeit im Bereich des Wohnens, da die Betreuung ausschließlich im eigenen Wohnraum stattfindet und somit eine Alternative zum stationären Wohnen darstellt.
Begleitete Elternschaft
In der Begleiteten Elternschaft nach § 78 SGB IX werden Unterstützungsangebote und Leistungen aus dem Feld der Hilfen für Menschen mit Behinderungen und der Kinder- und Jugendhilfe kombiniert.
Um das Zusammenleben von Eltern mit Lernbehinderung und/oder geistiger Beeinträchtigung und Kindern zu ermöglichen, ist oberstes Ziel der Unterstützung, Überforderung der Eltern zu vermeiden und ein Zusammenleben von Eltern und Kindern und ein gutes Aufwachsen der Kinder zu ermöglichen und dabei die Erziehungskompetenzen der Eltern zu stärken. Die Unterstützung reicht von Beratung, über handelnde Unterstützung, bis hin zur Übernahme von Aufgaben und ausgleichender Unterstützung.
Durch die Arbeit mit den Eltern und Kindern wird sichergestellt, dass neben der Stärkung der elterlichen Kompetenzen, auch die Kinder ausreichende Förderung erhalten.
Elternassistenz
Die Elternassistenz nach § 78 SGB IX unterstützt Eltern mit chronischer, seelischer und/oder körperlichen Behinderung, den Alltag mit Kind selbstbestimmt zu gestalten und für dessen Wohl zu sorgen. Die Eltern entscheiden selbst, wann, wo, wie und durch wen die Hilfen erfolgen sollen. Erzieherische Belange bleiben in der Entscheidung der Eltern.
Die benötigten Leistungen der Elternassistenz unterscheiden sich je nach Lebenslage, familiärer Situation und Art der Behinderung oder chronischen Erkrankung. Arbeitsfelder der Elternassistenz sind u. a. Pflege und Versorgung des Kindes, Assistenz bei altersgerechter Entwicklung des Kindes, Begleitung außerhalb der Wohnung, Betreuung des Kindes während der Therapiezeiten des behinderten Elternteils.
Beratung
Unsere Beratung richtet sich an Menschen mit Beeinträchtigungen, Angehörige und Interessierte. Unser Angebot kann telefonisch oder persönlich in Anspruch genommen werden.
Wir beraten u. a. zu Leistungen der Eingliederungshilfen, bei Fragen zum Persönlichen Budgets und unterstützen bei der Antragstellung. Wir betrachten den Ratsuchenden ganzheitlich und passen unser Beratungsangebot individuell an. Wir beraten und vermitteln bei Fragen zu notwendigen Unterstützungsleistungen aller Art.
Ferienbetreuung
In unserer Ferienbetreuung werden an Schulen mit Förderbedarf die hier beschulten Kinder betreut. In den Teams der Ferienbetreuung sind erfahrene Schulassistent*innen vertreten, um den Schülerinnen und Schülern eine schöne erfahrungsreiche Ferienzeit zu ermöglichen.
Angemeldet werden diese über die jeweiligen zuständigen Schulen. Wir kümmern uns um die Anmeldung für den Fahrdienst. Über das jeweilige Programm der Ferienzeit werden die Eltern eine Woche vorher informiert.