Leistungen
Die sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt Familien durch intensive Betreuung und Begleitung bei Erziehungsaufgaben, Alltagsproblemen, Konflikt- und Krisenbewältigung sowie im Umgang mit Behörden und Institutionen. Ziel ist es, Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Die Maßnahme ist in der Regel langfristig angelegt und setzt die aktive Mitarbeit der Familie voraus (§ 31 SGB VIII).
Der Anspruch auf Schulbegleitung beruht auf § 35a SGB VIII (Erziehungshilfe) oder § 54 SGB XII (Eingliederungshilfe) und zielt darauf ab, die in der UN-Behindertenrechtskonvention geforderte diskriminierungsfreie Inklusion im Schulunterricht zu verwirklichen.
Die Eingliederungshilfe hat zum Ziel, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht. Sie fördert die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Leistungen sollen die Betroffenen dazu befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu gestalten (§ 90 SGB IX).
Weitere besondere Wohnform
Die weitere besondere Wohnform bietet erwachsenen Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, allein, zu zweit oder in einer Wohngemeinschaft zu leben und dabei individuell abgestimmte Unterstützung zu erhalten. Sie fördert ein Höchstmaß an Selbstbestimmung und Selbstständigkeit im eigenen Wohnraum, da die Betreuung direkt vor Ort erfolgt. Damit stellt sie eine flexible Alternative zum stationären Wohnen dar.
Begleitete Elternschaft
In der Begleiteten Elternschaft nach § 78 SGB IX werden Unterstützungsangebote aus den Bereichen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe kombiniert. Ziel ist es, Eltern mit Lernbehinderung und/oder geistiger Beeinträchtigung so zu unterstützen, dass sie gemeinsam mit ihren Kindern leben können, ohne überfordert zu werden. Dabei steht das Wohl der Kinder im Mittelpunkt, und die Erziehungskompetenzen der Eltern werden gezielt gestärkt.
Die Unterstützung umfasst Beratung, praktische Hilfestellung sowie die Übernahme bestimmter Aufgaben, um die Eltern zu entlasten und zu fördern.
Durch die Arbeit mit den Eltern wird nicht nur ihre Erziehungsfähigkeit gestärkt, sondern auch die kindliche Entwicklung durch angemessene Förderung sichergestellt.
Elternassistenz
Die Elternassistenz nach § 78 SGB IX unterstützt Eltern mit chronischer, seelischer und/oder körperlicher Behinderung dabei, den Alltag mit ihrem Kind selbstbestimmt zu gestalten und dessen Wohl zu sichern. Dabei entscheiden die Eltern eigenständig, wann, wo, wie und durch wen die Unterstützung erfolgt. Pädagogische Entscheidungen verbleiben in der Verantwortung der Eltern.
Die benötigten Leistungen der Elternassistenz variieren je nach Lebenssituation, familiären Gegebenheiten und Art der Behinderung oder chronischen Erkrankung. Zu den Aufgabenbereichen gehören unter anderem die Pflege und Versorgung des Kindes, Unterstützung bei seiner altersgerechten Entwicklung, Begleitung außerhalb der Wohnung sowie die Betreuung während der Therapiezeiten des behinderten Elternteils.
Beratung
Unser Beratungsangebot richtet sich an Menschen mit Beeinträchtigungen, deren Angehörige sowie Interessierte. Sie können unsere Beratung telefonisch oder persönlich in Anspruch nehmen.
Wir unterstützen Sie bei Fragen rund um Eingliederungshilfen, das Persönliche Budget und die Antragstellung. Dabei betrachten wir jede Ratsuchende und jeden Ratsuchenden ganzheitlich und passen unser Angebot individuell an. Darüber hinaus beraten und vermitteln wir bei allen Anliegen zu notwendigen Unterstützungsleistungen.
Ferienbetreuung
In unserer Ferienbetreuung werden an Schulen mit Förderbedarf die hier beschulten Kinder betreut. In den Teams der Ferienbetreuung sind erfahrene Schulassistent*innen vertreten, um den Schülerinnen und Schülern eine schöne erfahrungsreiche Ferienzeit zu ermöglichen.
Angemeldet werden diese über die jeweiligen zuständigen Schulen. Wir kümmern uns um die Anmeldung für den Fahrdienst. Über das jeweilige Programm der Ferienzeit werden die Eltern eine Woche vorher informiert.